Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt

Nummer
331
Name
Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt
Erlassdatum
11. November 2008
Inkrafttreten
11. November 2008
Informationen

Unter Dokument finden Sie das Benützungsreglement für die gemeindeeigene Forsthütte in der Breitmatt. Die Vermietung der Breitmatthütte an natürliche und juristische Personen mit auswärtigem Wohnsitz bzw. Sitz ist ausgeschlossen. Die Benützungsbewilligung wird durch die Jagdgesellschaft Dättlikon unter 052 315 13 53 oder den Ressortvorsteher Land- und Forstwirtschaft erteilt.

Zugehörige Objekte

Name
331.pdf Download 0 331.pdf